Sie werden vor allem in Produktionsbetrieben oder auf Baustellen als vertikale Transportmittel zum Auf- und Abbewegen von Personen oder Gütern eingesetzt.
Sicherheitsverfahren zum Heben von Hängekörben im Bauwesen
1. Die Bediener des Hebezeugs müssen auf die jeweilige Maschine spezialisiert sein und vor Arbeitsbeginn von den zuständigen Sicherheitsinspektionsabteilungen geschult und zertifiziert werden.
2. Während des Betriebs des Materialaufzugs darf kein Personal befördert werden.
3. Wenn der maximale Endschalter aktiviert ist, darf der Abstand zwischen dem höchsten Punkt des Hebekorbs und dem niedrigsten Punkt der oberen Trägerrolle nicht weniger als 3 Meter betragen.
4. Vor jeder Schicht sollten der Maximalgrenzschalter und der Gewichtsbegrenzer sorgfältig auf Empfindlichkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit überprüft werden, die den technischen Anforderungen entsprechen, und es sollten Prüfprotokolle geführt werden.
5. Der Abstand zwischen der Oberkante des Rahmens und dem höchsten Satz wandmontierter Rahmen darf 6 Meter nicht überschreiten.
6. Vor jeder Schicht sollte der Hebekorb unter Nennlast 1–2 Meter über den Boden gehoben und die Maschine angehalten werden, um die Zuverlässigkeit der Bremsen und die Stabilität des Rahmens zu überprüfen. Außerdem sollten Inspektionsprotokolle aufbewahrt werden. Gleichzeitig sollte ein Seilbruchsimulationstest durchgeführt werden, um die Empfindlichkeit und Zuverlässigkeit der Seilbruchsicherung sicherzustellen.
7. Bei neu installierten Hebezeugen sollte die Vertikalität nach 7 bis 10 Tagen erneut überprüft und mit den Inspektionsprotokollen aus der Erstabnahme verglichen werden. Wenn Änderungen festgestellt werden, sollte die Ursache untersucht werden, z. B. ob die Schrauben des Standardprofils oder der Anbaurahmen locker sind. Die Vertikalität sollte auf 1,5/1000 der Gesamthöhe nachjustiert werden. Danach sollten mindestens monatlich Kontrollen auf der Grundlage des Baufortschritts durchgeführt und Aufzeichnungen geführt werden.
8. Eine bestimmte Person sollte für den Betrieb des Hebezeugs verantwortlich sein. Bei unklarem Signal darf die Maschine nicht gestartet werden. Wenn jemand während des Betriebs ein Not-Aus-Signal gibt, muss die Maschine sofort gestoppt werden.
9. Vor dem Abschalten der Hauptstromversorgung oder bei einem plötzlichen Stromausfall während des Betriebs sollten alle Schalter wieder in die Nullstellung gebracht werden. Der Betrieb sollte erst wieder aufgenommen werden, nachdem sichergestellt wurde, dass das Hebezeug normal funktioniert.
10. Wenn festgestellt wird, dass Sicherheitsvorrichtungen oder Kommunikationsgeräte nicht richtig funktionieren, muss die Stromversorgung zur Reparatur sofort unterbrochen werden. Endschalter dürfen im Betrieb nicht willkürlich verwendet werden.
11. Für Angelegenheiten, die nicht in dieser Verordnung behandelt werden, müssen die Bedienungsanleitung des Aufzugskorbs und die „Sicherheitsbauvorschriften für Energieprojekte“ strikt befolgt werden.
